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Büchergeld

Durch die Einschränkung der Lehrmittelfreiheit werden alle Eltern Berliner Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2004/05 zur Zahlung eines Eigenanteils von maximal 100,00 € pro Schuljahr herangezogen. Um den bisherigen Standard zu gewährleisten und die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir uns in der Gesamtelternvertretung (GEV vom 18.05.04) in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Gesamtkonferenz (GK vom 18.03.04) auf folgendes Verfahren einstimmig verständigt:

1.      Wir haben beim Schulverein ein Lernmittel-Konto eingerichtet, das vom Schulverein und der Schulleitung verwaltet und kontrolliert wird.

2.      Sie selbst verpflichten sich zur Zahlung einer Pauschale für das jeweils folgende Schuljahr und erhalten dafür die für den Unterricht benötigten Bücher und Freiarbeitsmaterialien zur Benutzung ausge­liehen. Durch die Zahlung der Abgeltungspauschale entfällt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für Sie der Kauf von Büchern, aber auch das Recht am Eigentum an diesen Büchern und das Recht auf Verkauf.

Nicht in der Büchergeld-Pauschale enthalten sind persönliche Wörterbücher für die Kinder oder Ganzschriften, in die von den Kindern eigenen Notizen gemacht werden können. In diesen Fällen wird auf den Elternversammlungen entschieden, ob gegen zusätzliche Bezahlung durch die Eltern entsprechende Bücher angeschafft werden können.