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Klassenticket

Auszug aus der VBB-Tarifinformation 2011:

Schulklassen-Tickets werden für Klassenverbände bis einschließlich Klassenstufe 6 an Schulen in Berlin und mit Gültigkeit für ein Schuljahr ausgegeben.

Sie berechtigen bei Fahrten des jeweiligen Klassenverbandes im Rahmen des Unterrichts zur Nutzung der Verkehrsmittel von BVG und S-Bahn Berlin GmbH in den Teilbereichen Berlin AB des Tarifbereichs Berlin. Die Klasse muss von mindestens einer Lehrkraft bzw. deren Vertretung begleitet werden. Die Nutzung von Verkehrsmitteln anderer Verkehrsunternehmen in den Teilbereichen Berlin AB sowie der Zukauf von Anschlussfahrausweisen für den Teilbereich C des Tarifbereichs Berlin sind nicht möglich. Schulklassen-Tickets gelten nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Berlin.

Voraussetzung für den Kauf eines Schulklassen-Tickets ist die Vorlage eines Berechtigungsnachweises. Entsprechende Formulare werden den berechtigten Schulen in Berlin durch die BVG automatisch vor Beginn eines Schuljahres auf dem Postweg zugesandt.

Das Schulklassen-Ticket kann durch eine Lehrkraft bzw. deren Vertretung unter Vorlage des vollständig ausgefüllten Berechtigungsnachweises und eines Personaldokumentes sowie gegen Entrichtung des sich aus der gewünschten Personenzahl ergebenden Gesamtbetrages in allen BVG-eigenen Verkaufsstellen im U-Bahnbereich und den Reisemärkten im U-Bahnbereich erworben werden.

Der Gesamtbetrag für das Schulklassen-Ticket ergibt sich aus der Anzahl von Schülern bzw. Schülerinnen einer Klasse, die nicht im Besitz von Zeitkarten sind und maximal zwei Begleitpersonen, sofern diese ebenfalls keine Zeitkarte besitzen. Bei Fahrten des jeweiligen Klassenverbandes müssen Inhaber von Zeitkarten diese mitführen.

Die Personenzahl für ein Schulklassen-Ticket muss mindestens 5 und kann höchstens 37 betragen. Sollte sich im Laufe des Schuljahres die Schülerzahl einer Klasse erhöhen, kann ein bereits vorhandenes Schulklassen-Ticket bei entsprechender Zuzahlung in einer besonders bekannt gegebenen Verkaufsstelle umgetauscht werden. In diesem Fall muss ein entsprechend neu ausgefüllter Berechtigungsnachweis vorgelegt werden. Erstattungen bei Verringerung der Personenzahl sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Das Schulklassen-Ticket ist nur mit dem entsprechenden Berechtigungsnachweis als Fahrausweis gültig. Schulklassen-Tickets berechtigen nicht zur unentgeltlichen Mitnahme von Fahrrädern.