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Schulgeld

Die Schugeldkosten setzen sich aus den drei Bereichen Schulgeld, Essengeld und ergänzende Betreuung zusammensetzen. Je nach Einkommen und Bedarf zahlt man nur für einen oder alle drei Bereiche. Die Gesamtkosten werden über die Schulstiftung eingezogen.

1. Das Schulgeld wird einkommensabhängig gemäß der Kostenfestsetzung durch die Evangelische Schulstiftung erhoben und wird für die Schulzeit von 7.30 – 16.00 Uhr gezahlt. Eine aktuelle Tabelle ist auf der Webseite der evangelischen Schulstiftung unter dem Menüpunkt Schulgeld einsehbar. Bitte in der Tabelle die Angaben für die gebundene Ganztagsschule nachschauen.

2. Für das verbindliche Essensgeld (Umfang: Mittagessen, Vesperimbiss, Getränke für den Tag) werden zur Zeit 43 €/monatlich bzw. 46 €/monatlich mit ergänzender Betreuung oder Ferienbetreuung erhoben, momentan subventioniert das Land Berlin mit einem Teilbetrag das Mittagessen in gebundenen Ganztagschulen. Dieser Teilbetrag ist von der Haushaltslage des Senats abhängig.

3. Die ergänzende Betreuung wird über das Bezirksamt beantragt und nach erfolgter Bewilligung wird ein Betreuungsvertrag mit der Schule geschlossen. Die Kostenfestsetzung erfolgt einkommensabhängig durch das Bezirksamt. Dabei können folgende Module beantragt werden: 6.00 – 7.30 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr oder nur das Ferienmodul (außerhalb der Schließzeiten der Schule). Bitte bis spätestens Mitte April beantragen, da das Bezirksamt in der Regel bis zu 8 Wochen benötigt.