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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der Schule. Die Aufnahmeanträge für das Schuljahr 2022/23 erhalten Sie im Sekretariat oder im Downloadbereich der Homepage. Ein Kind kann frühestens zwei Schuljahre vor dem Einschulungstermin und spätestens ein Schuljahr vor der Einschulung angemeldet werden: Für ein Kind, dass im Jahr 2022 schulpflichtig wird, kann die Anmeldung in der Zeit vom 01.09.2020 bis 30.06.2021 erfolgen. Der Anmeldezeitraum für Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, ist abgelaufen.

Aufnahme
Nach Ablauf der Anmeldefrist finden im Schuljahr vor der Einschulung Gespräche mit Kindern, Eltern und Schulleitung statt. Im Februar werden die Plätze von einem Aufnahmeausschuss vergeben. Die Auswahl erfolgt unter Abwägung verschiedener Faktoren: Es wird auf soziale Ausgewogenheit, Mischung Jungen/Mädchen, das Altersspektrum ebenso wie auf das Verhältnis konfessionell gebundener zu konfessionslosen Kindern geachtet. Geschwisterkinder haben einen vorrangigen Platzanspruch.

Schulgeld
Wie in anderen Schulen freier Trägerschaft ist es notwendig, ein Schulgeld zu erheben. Dieses wird nach sozialen Kriterien und nach Einkommen gestaffelt erhoben. Es liegt je nach Familieneinkommen für das erste Kind zwischen 60 und 553 Euro (Geschwister zahlen einen verminderten Betrag). Auf Antrag ist eine Schulgeldbefreiung möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Trägerin der Schule, der Externer LinkSchulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.