Evangelische Schule Lichtenberg
Ergänzende Betreuung
In den Räumen der Schule wird in der Regel die ergänzende Betreuung in den Zeiten von 6.00 – 7.30 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr während der Schulzeit oder eine Ferienbetreuung von maximal 6.00 – 18.00 Uhr angeboten.
Diese Zeiten richten sich nach den von der Senatsschulverwaltung geltenden Modulen für eine gebundene Ganztagsschule. Wer die Module für die ergänzende Betreuung nutzt, hat automatisch eine Ferienbetreuung über den Zeitraum des vereinbarten Moduls und des Zeitraums von 7.30 – 16.00 Uhr. Eine Betreuung nur für die Ferien kann auch über das Bezirksamt für die Zeiten von 8.00 – 16.00 Uhr beantragt werden (gilt für das gesamte Schuljahr). Die Betreuung des Kindes erfolgt im Rahmen der für Kindertagesstätten geltenden Vorschriften.
Die Betreuung der ergänzenden Betreuung wird von den Eltern bei ihrem zuständigen Bezirksamt beantragt. Nach der elterlichen Vorlage einer Bedarfsmitteilung vom Bezirksamt, wird ein Betreuungsvertrag zwischen dem Schulträger und den Eltern geschlossen. Die Bezahlung richtet sich nach den vom Land Berlin festgelegten Kostensätzen und wird an den Schulträger überwiesen. Die Regelungen zur Erkrankung eines Kindes, der Freihaltezeit, zur Betreuung, der Betreuung in einer anderen Einrichtung, zum Betreuungsrahmen, zum Unfallversicherungsschutz, zur Elternbeteiligung, zur Vertragslänge und den Kündigungsbedingungen sind in diesem Vertrag geregelt.
Die ergänzende Betreuung wird im Erdgeschoss der Schule in den dafür ausgewiesenen Freizeiträumen durchgeführt. Sie beinhaltet ein freiwilliges, unterrichtsergänzendes Angebot im Rahmen der Bildungsziele der Evangelischen Schule und wird von den Erzieher/innen organisiert.
Das entsprechende Formular für die ergänzende Betreuung kann unter www.berlin.de/sen/bwf/service/formulare heruntergeladen werden.